Mit der Anmeldung Ihres Kindes händigen wir Ihnen ein Merkblatt zur Vorgehensweise bei ansteckenden Krankheiten aus.
Erkrankt Ihr Kind, informieren sie bitte die Einrichtung über die Art der Krankheit und die voraussichtliche Abwesenheit des Kindes. Dies können sie bequem über den Schulmanager erledigen.

Bei ansteckenden Krankheiten (wie z.B. Scharlach, Röteln; Ringelröteln etc.) besteht Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt und das Kind darf das Kinderhaus erst nach Genesung wieder besuchen. Das Kinderhaus behält sich vor ggf. eine Bescheinigung eines Arztes (Attest) einzufordern.